Inhalt des Dokuments
Beurlaubung (§ 14 OTU)
Voraussetzung für die Beurlaubung ist die form- u. fristgerechte Rückmeldung.
Nach bereits erfolgter Rückmeldung zu dem Semester, für das die Beurlaubung beantragt wird, müssen die ggf. schon an Sie übersandten Studienbescheinigungen zurückgegeben werden.
Frist:
Der Antrag auf Beurlaubung (PDF, 64,1 KB) kann unter Angabe der Gründe frühestens mit der Rückmeldung jedoch spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt werden.
Grundsätzlich wird für das 1. Fachsemester keine Beurlaubung ausgesprochen.
Gründe für eine Beurlaubung sind:
- Studienaufenthalt im Ausland,
- Ableistung eines in einer Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums,
- eigene Krankheit,
- Geburt eines Kindes,
- Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person
- sonstige Gründe
Anzahl der Urlaubssemester:
Eine Beurlaubung wird in der Regel jeweils für ein Semester, maximal für vier Semester ausgesprochen.
Rechtliche Folgen:
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während des Urlaubssemesters ruht das Recht auf Teilnahme an Lehrveranstaltungen; außerhalb von Lehrveranstaltung durchzuführende Prüfungen können jedoch abgelegt werden. Eine Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket kann auf Grund des Urlaubsemesters beantragt werden (nach erfolgter Rückmeldung und Erhalt des Semestertickets mit Fahrberechtigung muss dieses zurückgegeben werden). Beachten Sie eventuelle Auswirkungen auf das Kindergeld oder auf ein Beschäftigungsverhältnis, das dem Studentenstatus zugrunde legt. Fristen für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen werden durch die Beurlaubung nicht verlängert. Bei Studiengängen, die eingestellt werden oder wurden, kann ein ordnungsgemäßer Abschluss des Studiums durch die Inanspruchnahme eines oder mehrerer Urlaubssemester nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Mehrfachimmatrikulierte: Sie fügen dem Antrag auf Beurlaubung eine aktuelle Studienbescheinigung ihrer Stammuniversität bei. Wichtig ist, dass Sie sich bei allen Hochschulen, an denen Sie eingeschrieben sind, beurlauben lassen.
Achtung!
In mehreren Studiengängen an der TU eingeschrieben
Ist die Einschreibung in ein Doppelstudium (in mehreren Studiengängen an der TU Berlin, z.B. Bachelor und Master) erfolgt, so ist die Rückmeldung bzw. eine Beurlaubung nur für beide Studiengänge möglich.
